Tiefgaragen-StellplätzeMaße: ca. 5,00 m lang x 2,50 m breitGgf. fällt zusätzlich eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an.Wir weisen darauf hin, dass der Tiefgaragen-Stellplatz lediglich zum Einstellen eines Kfz vermietet wird. Der Tiefgaragen-Stellplatz darf aufgrund brandschutzrechtlicher Bestimmungen nicht zum Lagern von Gegenständen genutzt werden.