Baugrundstück in einem Neubaugebiet in Ortsrandlage mit leichter Neigung. Folgende wesentliche Bebauungsvorschriften sind gegeben:-allgemeines Wohngebiet-max. 2 Vollgeschosse-GRZ 04-GFZ 06-26-45° Dachneigung-Firstrichtung parallel zur Straße-schwarze oder graue Dachdeckung-talseitige Traufhöhe max. 6,50 m bei 2-geschossiger Bauweise-3 m Baugrenze zur Straße, 15 m Baufenstertiefe