Vielseitig bebaubares Grundstück, für das einBebauungsplan der Gemeinde mit folgenden Festsetzungen gilt:- MD-Gebiet- Grundflächenzahl: 04-Geschossflächenzahl: 06- max. zweigeschossige Bauweise- 3 m Abstand zur Straße ist einzuhalten- bei Bebauung mit einem Einfamilienhaus sind 2 Stellplätze nachzuweisen- bei Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze erforderlichDachfarbe: dunkelDachform: SatteldachDachneigung: 5 - 35 GradSockelhöhe darf in der Mitte des Gebäudes 0,90 m nicht überschreiten (je nach Hanglage kann eine Befreiung dieser Auflage erfolgen)