Es handelt sich um ein von einem Hausgrundstück noch abzutrennendes Grundstück in einer Größe von wahlweise 800 bis 1.000 m².Es gilt laut Auskunft der Gemeindeverwaltung als voll erschlossen. Folgende Bebauungsvorschriften sind zu beachten: -Allgemeines Wohngebiet-max. 2 Vollgeschosse-Grundflächenzahl 04, Geschossflächenzahl 07-offene Bauweise